Lexikon des Mittelalters: Band V Seite 1212

Das Wappen zeigt auf Rot einen silbernen Mittelschild, darüber eine goldene Lilienhaspel.
 
Der älteste Besitz der Klever Grafen ist der südliche Teil des
Nimwegener Reichswaldes zwischen Kleve, Kalkar und Monterberg. Er wurde vor
1092 durch die Anlage der Burg Kleve gesichert. Ein weiteres Zentrum
lag im Süden: Burg und Herrschaft Tomburg mit dem dazugehörenden Flamersheimer
Wildbann. In dieser frühen Phase stützte sich Kleve auf die Kölner Kirche. 
Weiteren Machtzuwachs brachte auf deren Kosten der Erwerb der Vogteien der
reichen niederrheinischen Stifte und Klöster (Zyfflich, Fürstenberg,
Obervogtei Xanten neben verschiedenen Ortsvogteien). Nach dem Bruch mit den
Erzbischöfen wandte sich Kleve in Richtung Utrecht (Lehnsmann des Bischofs in
der Betuwe) und Holland. Mit dem Erwerb der Weseler Waldgrafschaft (Erbe
der Ida von Brabant †1147) fasste man erstmals im Rechtsrheinischen
Fuß. Im Verlauf des 12. und 13. Jhd. wurde der Besitz in und um Wesel bis
lippeaufwärts nach Gahlen erweitert und in Dinslaken und Duisburg Fuß gefaßt. 
Linksrheinisch fiel den Klevern 1247 Hülchrath als Erbe zu, das aber an
die Sekundogenitur der Luf von Kleve
kam, die es nach 1300 zusammen mit dem Tomberger Besitzungen an Köln verkauften. 
Der wichtigste Verbündete seit dem ausgehenden 12. Jhd. wurde Brabant, doch
ließen sich die Klever nicht in den Worringer Konflikt (1288)
hineinziehen. Im 14. Jhd. trennte sich Kleve im Rahmen seiner
Arrondierungspolitik von den Außenposten zwischen Maas und Waal und
intensivierte die Territorialbildung im Raum zwischen Lippe und Rur. Der
Versuch, sich gegen den Herzog von Geldern in die Adelsfehden des Landes
einzumischen, endete mit einem Fiasko und kostete letztlich den Erwerb von
Moers. Mittel zur Stabilisierung der Herrschaft waren eine intensive
Stadtgründungspolitik und die Urbarmachung und Kolonisation der Brüche und
Wälder. Als erste Städte wurden Wesel (1241), Kleve (1242), Kalkar (1233/42)
und Grieth (1254/55) gegründet, bis ins 14. Jhd. kamen Dinslaken, Kranenburg,
Uedem, Sonsbeck und die Zollstätten Büderich, Orsoy und Huissen dazu. Sie
entwickelten sich rasch zu blühenden Gewerbestädten, vor allem Wesel
(Tuchmacherei). Die Meliorisationen begannen im großen Stil im ausgehenden
13. Jhd. und endete in den Pestjahren des 14. Jhd.
Erst im ausgehenden 14. Jhd. setzten die märkischen Grafen die
Erwerbungspolitik fort. Nach dem Gewinn von Aspel und Rees (1392/94) fiel als
uneingelöstes Pfand das geldrische Emmerich um 1400 an Kleve, eine Spätfolge
seines Sieges über den jülich-geldrischen Rivalen Wilhelm bei Kleverhamm
(1397). Nach der Soester Fehde (1444-1449) wurden Soest mit der Börde und
Xanten angegliedert; die Stellung als Satellit Burgunds erbrachte 1473 auf
Kosten Gelderns die Ämter Goch, Wachtendonk und Düffel, den Lobither Zoll und
die Vogtei Elten. Damit war die Territorialbildung abgeschlossen, die im
15. Jhd. vornehmlich aus Kriegsgewinnen bestand. Um die Mitte des 14. Jhd. war
der innere Aufbau Kleves weitgehend beendet. Die meisten Ämter waren
eingerichtet, an ihrer Spitze stand der Drost oder Amtmann. Die beiden Stände
spielten noch keine politische Rolle. 1392 tauchte erstmalig die klevesche
Ritterschaft in einem Vertrag mit Kurköln auf. Im 15. Jhd. gewannen Ritterschaft
und Städte politisches Mitspracherecht, deutlich erkennbar an ihrer Zustimmung
zum Primogeniturvertrag von 1418. 
Kleve erhielt 1242 Stadtrecht und war Mitglied der Hanse. Die alte Grafschaft (seit 1417 Herzogtum) wurde bereits 1398 mit der Grafschaft Mark vereinigt. Dazu kamen durch Heirat 1511 das Erbe des letzten Herzogs von Jülich, Berg und Grafen von Ravensberg. Durch Verträge von 1614 und 1666 fielen Kleve, Mark und Ravensberg an Brandenburg. 1805/14 französisch; seit 1815 preußisch.
Am 29. Oktober 1647 ernannte der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (der Große Kurfürst) den Grafen Johann Moritz von Nassau-Siegen zu seinem Statthalter für die Länder Kleve und Mark. Damit fing für die alte herzogliche, nunmehr kurbrandenburgische Residenz Kleve eine goldene Ära an, deren Spuren das Stadtbild bis zum heutigen Tage prägen.
Kleve, sonst preußisches Herzogtum im westfälischen Kreise, zu beiden Seiten des Rheins, 40 QM., 97000 Einwohner; eben, fruchtbar, brachte jährlich 640000 Taler ein.
  Die erste Geschichte des Herzogtums (früher Grafschaft Kleve, Comitatus
  Cliviae), welches zum größten Teil zum Herzogtum Ripuarien gehörte, ist
  dunkel und bis ins 14. Jahrhundert ist alles ungewiss, was man von Grafen von
  Kleve, die zugleich Grafen von Teisteroant gewesen wären, erzählt. Auch die
  Grafen dieser Zeit, wie Walderich (welcher den Grafen Wichmann von Zütphen
  ermorden ließ, deshalb fliehen musste und 1021 starb), Rutger (Roger),
  Dietrich (unter Kaiser Heinrich III.) und dessen Sohn Eberhard (um 1074),
  werden meist nur gelegentlich erwähnt. Dessen Sohn 
  Dietrich I. (1093-1119) zog mit Gottfried
  von Bouillon ins Gelobte Land; Dietrichs Sohn 
  Arnold I. und dessen Sohn Arnulf II. kommen
  bis nach der Mitte des 12. Jahrhundert vor, diesem folgte sein Bruder 
  Dietrich IV., welcher vor 1188 starb,
  sein Nachfolger war sein Sohn Dietrich V. 
  (IV.); 1194 war Arnold III., Bruder des Vorgenannten, Graf; bei seinem
  Tode, 1202, war sein Sohn Dietrich VI. Nust 
  noch minderjährig; er regierte bis 1260, wo sein Sohn
  Dietrich VII. folgte; dessen Sohn, 
  Dietrich VIII. 1275-1305 war mit dem
  Kaiser Rudolf verwandt, indem er dessen Nichte Margarethe, Tochter
  Eberhards, geheiratet hatte, durch diese erhielt er unterpfändlich Duisburg
  und wurde Reichsvikar in einem Teil der Niederlande. Ihm folgten seine Söhne
  Otto der Friedfertige 1305-1311, dann 
  Dietrich IX. der Fromme, ein
  Anhänger des Kaisers Ludwig des Bayern, wofür ihn dieser 1318 zum
  Reichsvikar in Westfalen machte und ihm das, inzwischen an Berg gekommene 
  Duisburg wieder zurückgab. Er starb 1347, und da er wie sein Bruder keine
  Söhne hatte, so machte Otto, Herr von Arckel, Sohn Johanns IX. und der
  Ermengarde und durch seine Mutter Enkel des Grafen Otto von Kleve, Anspruch
  auf die Grafschaft, doch folgte Dietrichs IX. Bruder, 
  Johann I., der bisher Kanonikus in Köln
  gewesen war, aber mit ihm starb der Mannsstamm der Grafen von Kleve aus, und
  es folgte Graf Adolf I. von der Mark,
  Gemahl von Margarethe, Tochter des Grafen Dietrich IX., nachdem er sich mit
  Otto von Arckel, der seine Ansprüche wieder erhob, verglichen hatte. Er
  stiftete 1393 mit mehren benachbarten Herren den Orden vom Rosenkranz und
  starb 1394. Sein Sohn Adolf II. vereinigte,
  da sein Bruder Dietrich 1398 ohne Erben
  starb, die Grafschaft Mark mit Kleve und wurde 1417 vom Kaiser Sigismund zum
  Herzog von Kleve erhoben. 
  Ihm folgte 1448 sein Sohn Johann (II.) I.,
  1481 sein Sohn Johann (III.) II.; 
  sein Sohn Johann (IV.) III., der durch
  seine Gemahlin Marie, Tochter des Herzogs 
  Wilhelm VIII. von Jülich und Berg, schon
  seit 1511 Herzog von Jülich und Berg war, und vereinigte nun die Herzogtümer
  Jülich und Berg mit Kleve. Er führte 1533 die
  Reformation in seinen Staaten ein, machte mit dem Herzog Karl von Geldern
  einen Vertrag, dass wenn dieser ohne Erben stürbe, Geldern und Zütphen an
  Kleve käme, und als Karl starb, wurde 1538 Johanns Sohn, 
  Wilhelm der Reiche, Herzog, und
  als sein Vater 1539 starb, vereinigte er Geldern und Zütphen mit seinen
  Erbstaaten; doch musste er jene Länder schon 1543 an den Kaiser Karl
  V. abtreten (siehe Geldern). Wilhelm (†1592) folgte sein Sohn 
  Johann Wilhelm, bisher Administrator
  des Bistums zu Münster. Nach seinem unbeerbten Tode 1609 prätendierten
  mehrere fürstliche Häuser die hinterlassenen Länder (Klevescher
  Erfolgestreit). Auf die Erbschaft erhob Ansprüche zuerst das Gesammthaus
  Sachsen, wegen eines kaiserlichen, durch Friedrich IV. 1483 an Herzog Albert
  gegebnen, durch Maximilian I. 1486 bestätigten Versprechens, dass Kleve, im
  Fall der Mannsstamm desselben ausstürbe, an das Haus Sachsen fallen sollte,
  und dann die Ernestinische Linie desselben wegen einer Heirat 
  Sibyllens, Tochter 
  Johanns III., Herzogs von Kleve, mit dem
  Kurfürsten Johann Friedrich und wegen eines durch Karl V. 1544 bestätigten
  Ehekontrakts, kraft dessen beim Aussterben des kleveschen Mannstammes die
  Erbschaft an das Haus Sachsen fallen sollte. Hiergegen behaupteten die vier
  Schwestern des letzten Herzogs Johann
  Wilhelm und ihre Nachkommen, dass ihnen die Nachfolge zustehe. Die
  älteste derselben, Marie Eleonore, war an den letzten Herzog Albrecht
  Friedrich von Preußen vermählt gewesen und noch vor ihrem Bruder 
  gestorben, hatte aber eine Tochter, Anna, hinterlassen, welche an den
  Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg verheiratet war und sich
  als die Erbin der Ansprüche jener betrachtete. Die andern drei Schwestern
  Johann Wilhelms lebten aber noch, nämlich Anna, welche an den Pfalzgrafen
  Philipp von Pfalz Neuburg, Magdalena, welche an den Herzog Johann von
  Pfalz-Zweibrücken, und die jüngste, Sibylle, welche an Karl,
  Markgrafen von Burgau, vermählt waren. Die Ansprüche der Letzteren
  erledigte aber bald ihr kinderloser Tod. Diese vier Erbprätendentinnen
  machten sich aber unter einander wieder die Erbschaft streitig, indem
  Brandenburg, als von der ältern Schwester stammend, die Erbschaft allein
  prätendierte, die zweite, Anna von Pfalz-Neuburg, aber behauptete, dass nur
  die noch lebenden Schwestern, nicht aber deren Kinder erbfolgefähig wären,
  und dass ihr, der ältesten unter den noch lebenden Schwestern, die alleinige
  Nachfolge zustände. Die beiden jüngern Schwestern verlangten dagegen eine
  Teilung der Erbschaft in vier gleiche Teile. Außerdem suchten der Herzog von
  Nevers, von Bouillon und der Graf von Manderscheit noch alte, auf
  Verwandtschaft durch frühere Heiraten mit dem Hause Kleve sich gründende
  Ansprüche hervor, gaben dieselben jedoch bald wieder auf. Gleich nach dem
  Tode Johann Wilhelms hatten sich Brandenburg und Pfalz-Neuburg in Besitz der
  Erbschaft gesetzt; sie stritten beide um den Besitz und einten sich nur, als
  sie sahen, wie Sachsen seine Ansprüche durch kaiserliche und spanische Hilfe
  durchzufechten bemüht war, und der Jülich-Klevesche Erbfolgekrieg
  brach nun aus. Österreich verlangte zunächst im Einverständnis mit Sachsen
  bis zum Austrag der Sachen Jülich, Kleve und Berg zu sequestrieren und ließ
  sogleich den Erzherzog Leopold mit kaiserlichen, den Erzherzog Albrecht mit
  spanischen Truppen aus den Niederlanden in die Herzogtümer einrücken. Erster
  überrumpelte und besetzte im Mai 1609 Jülich. Dies führte zu einer
  Verbindung zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg, die sich den 10. Juni
  1609 durch den Rezess zu Dortmund verpflichteten, ihr Recht gemeinschaftlich
  zu verfechten. Zugleich veranlasste dies die Evangelische Union, welche sich
  zu Hall in Schwaben bildete, und welcher entgegen sich die Katholische Liga
  erhob. Der Kurfürst Joachim Sigismund von Brandenburg machte in Dänemark,
  Holstein und Lüneburg Anleihen, um ein Heer gegen die Österreicher
  aufstellen zu können, und schickte seinen Bruder, den Markgrafen Joachim
  Ernst von Ansbach, als Statthalter nach Kleve, und da der Prinz von Oranien
  von Holland aus ihn unterstützte, so vertrieb Ernst, mit Franzosen und
  Holländern verbunden, die Kaiserlichen bald und eroberte 1610 Jülich
  wieder. Als aber 1619 König Heinrich IV. von Frankreich ermordet worden und
  Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz gestorben war, verlor die Union ihren
  festen Halt, und um nur etwas zu erlangen, schloss der Kurfürst Johann
  Sigismund im Februar 1611 den Vergleich von Jüterbogk mit Sachsen, worin er
  die Belehnung dieses mit Jülich und Kleve anerkannte, Sachsen aber
  Brandenburg und Pfalz nicht zu hindern versprach, diese zu suchen; aber
  weder Pfalz noch Brandenburg wollten diesen Vertrag ratifizieren. Markgraf 
  Joachim Ernst und der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg setzten nun die
  Regierung nicht ohne Bedrängnisse fort, denn das Land war durch den Krieg
  verheert und Grenzstreitigkeiten fanden immer zwischen beiden statt. Der Graf von
  Schwarzenberg, welcher 1609, als der letzte Herzog von Jülich starb, in
  brandenburgische Dienste getreten und 1610 Geheimrat geworden war, war 
  übrigens die Seele der Gesamtregierung; er blieb es auch, als der Statthalter
  1624 starb und durch seinen Neffen, den Kurprinzen von Brandenburg, Georg
  Wilhelm, ersetzt wurde. Aber euch er konnte die Verhältnisse nicht bessern,
  und um die immer größer werdende Entzweiung mit seinen Mitbewerbern zu heben,
  wollte der Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg seine Tochter Anna Sophie
  mit dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Neuburg vermählen und kam deshalb
  selbst nach Düsseldorf. Bei einem Banket entrüstete sich aber der Kurfürst
  über die Forderungen des Pfalzgrafen und gab ihm, vom Weine erhitzt, eine
  Ohrfeige. Wolfgang Wilhelm brach nun alle Verhandlungen ab, begab sich nach
  Bayern, wurde 1613 katholisch und so erhielt die Liga, Spanien und Österreich
  einen guten Bundesgenossen; Johann Sigismund dagegen nahm, um die Holländer
  und die Bewohner von Jülich, Kleve und Berg zu gewinnen, die Reformierte Konfession
  an.
 Da nun die Truppen des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm den Kurprinzen Georg
  Wilhelm von Brandenburg von Düsseldorf nach Kleve vertrieben und auch Jülich
  bedrohten, so rückten auf Ansuchen des Statthalters Holländer dort ein. Zu
  gleicher Zeit erhielt der Erzherzog Albrecht, der Gouverneur der Spanischen
  Niederlande, von dem Kaiser Befehl, die Acht an Aachen und Mühlheim zu
  vollstrecken Der spanische General Spinola rückte in Aachen ein, unterdrückte
  hier den Protestantismus und zog dann mit dem Pfalzgrafen vereinigt gegen den
  Kurprinzen. Dieser rief die Holländer zu Hilfe, und Moritz von Oranien kam mit
  einem Heere. England und Frankreich sandten aber Gesandte nach Xanten, um die
  Besetzung Jülichs und Bergs durch Österreich zu verhindern. So wurde ein
  Vertrag zu Xanten am 12. Nov. 1614 vermittelt, nach dem die Jülich-kleveschen
  Länder geteilt werden sollten. Der Pfalzgraf erhielt Jülich und Berg, der
  Kurfürst von Brandenburg Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein; alle fremden
  Truppen sollten abziehen. Aber die Spanier blieben im Jülichschen und in Wesel
  stehen, worauf die Holländer sich ebenfalls weigerten, Kleve zu räumen. Der
  Dreißigjährige Krieg änderte in diesem Verhältnis wenig. 1621 bemächtigten
  sich zwar die Österreicher und Neuburger wieder einiger von den Brandenburgern
  und Holländern besetzten Plätze, weil Georg Wilhelm seinem Schwager, dem
  Kurfürsten von der Pfalz, kurzen Aufenthalt an seinem Hofe gestattet hatte,
  aber 1624 stellte ein neuer Vergleich zu Düsseldorf, welcher den frühern
  bestätigte und 1629 erneuert wurde, die Ruhe wieder her. Obgleich 1630 bestimmt
  wurde, dass Kurbrandenburg das Herzogtum Kleve und die Grafschaft Mark,
  Pfalz-Neuburg aber Jülich, Berg, Ravenstein und Breskesand bekam, Ravensberg
  aber gemeinschaftlich blieb, so blieben doch die Spanier in dem pfalzneuburger
  Teil, die Holländer in dem brandenburgischen Teil stehen. 1644 bekam jedoch
  Brandenburg die von Hessen besetzten Städte in der Grafschaft Mark und im
  Kleveschen geräumt. Im Westfälischen Frieden 1648 suchten alle Parteien von
  Neuem ihre Ansprüche geltend zu machen, indessen wurden sie auf den
  prozessualen Weg verwiesen, und endlich schloss Kurfürst Friedrich Wilhelm
  von Brandenburg 1666 mit dem Pfalzgrafen Philipp Wilhelm einen Erbvergleich,
  wonach Brandenburg im Besitz von Kleve, Mark und Ravensberg bleiben, Pfalz aber
  Jülich, Berg nebst den Herrschaften Winnenthal und Breskesand behalten
  sollte. Beide Fürsten sollten für sich und ihre Nachkommen den Titel und das
  Wappen aller dieser Länder führen. Die beiderseitigen Anforderungen auf
  Ravenstein wurden auf ein Kompromiss gestellt. Kaiser Leopold bestätigte 1678
  diesen Vergleich. Preußen und Pfalz führten nun das Kodirektorium und 
  Ausschreibeamt bei dem Westfälischen Kreistage abwechselnd. Preußen blieb
  von jetzt an im Besitze des eigentlichen Herzogtums bis zum Lüneviller
  Frieden 1801, in welchem es den Teil auf der linken Rheinseite (etwa 18 QM.)
  an Frankreich abtrat; welches denselben mit dem Rurdepartement
  vereinigte. Die Distrikte Sevenaer, Huissen und Malburg kamen 1803 an die
  Batavische Republik. 1805 trat Preußen auch den auf der rechten Rheinseite
  gelegnen Teil von Kleve ab, welchen Napoleon, außer der zum Rurdepartement
  gezogenen Stadt und Festung Wesel, zu dem 1806 gegründeten Großherzotum Berg
  schlug, 1810 aber wieder das nördlichste Stück desselben diesem abnahm und mit
  dem französischen Departement Oberyssel verband. Nach der Auflösung des
  Großherzogtums Berg 1814 und durch die Zurückgabe des linken Rheinufers
  gelangte Preußen, mit Ausnahme der Distrikte Sevenaer, Haissen und Malburg,
  welche dem Königreich der Niederlande und dessen Provinz Geldern verblieben,
  wieder zum Besitz, des Herzogthums Kleve und schlug dasselbe zum Regierungsbezirk 
  Düsseldorf.
 Vgl. Cher, Geschichte des Herzogthums Kleve, Kleve 1845.
Stammbaum der kleveschen Grafen siehe hier.
| Dietrich I. | (III.) | 1092-1119 | 
| Arnold I. | (I.) | 1119-1147 | 
| Dietrich III. | (IV.) | 1147-1172 | 
| Dietrich IV. | (V.) | 1172-1193 | 
| ? Dietrich IV. | 1188-1198 ? | |
| ? Arnold II. | (II.) | 1198-1201 ? | 
| Dietrich V. | (VI.) | 1193-1260 | 
| Dietrich VI. | (VII.) | 1260-1275 | 
| Dietrich VII. | (VIII.) | 1275-1305 | 
| Otto | 1305-1311 | |
| Dietrich VIII. | (IX.) | 1311-1347 | 
| Johann | 1347-1368 | 
Kleve
| Adolf I. | 1368-1394 | ||
| Adolf IV. | 1394/1417-1448 | ab 1417 Herzogtum | Johann I. | 1448-1481 | 
| Johann II. | 1481-1521 | ||
| Johann III. | 1521-1539 | Herzog von Jülich-Berg | 1511-1539 | 
| Wilhelm der Reiche | 1539-1592 | Herzog von Jülich-Kleve-Berg | |
| Johann Wilhelm | 1592-1609 | Herzog von Jülich-Kleve-Berg |